Barrierefreiheit Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts. Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist. Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.best-in-coffee.de, www.best-in-espresso.de, www.best-in-saeco.de, www.kaffeevollautomaten-shop.de, www.kaffeevollautomat24.de, www.besterkaffee.de, www.kaercher-betron.de 1. Allgemeine Beschreibung der DienstleistungÜber den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze. In unserem Online-Shop können Sie:
2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sindÜber die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit. 3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen SpezifikationenUnser Online-Auftritt entspricht:
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen. 3.2 Unterstützende MaßnahmenUnsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit: - Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern 4. Kontaktangaben - Barriere meldenSind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail Best in Coffee Logistik GmbH Verantwortliche/r: Daniel Schaz Carl-Benz-Str. 3 E-Mail: info@best-in-coffee.de 5. Telefonische Unterstützung für Menschen mit BehinderungenWir bieten eine Hotline an, die speziell für Menschen mit Behinderungen und Anwender unterstützender Technologien eingerichtet wurde. Sie können uns unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren: 08001006679 (Deutschland), 0800999828 (Österreich) 6. Zuständige MarktüberwachungsbehördeFür Deutschland: Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Kontakt MLBF (in Errichtung) Telefon: +49 391 567 4530 Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialsministeriumservice Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/ |
